Unter "Ausbildungsbeiträgen" verstehen wir:
Stipendien: Der persönliche Anspruch wird anhand einer Defizitrechnung ermittelt. Stipendien müssen nicht zurückerstattet werden, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wird.
Darlehen werden grundsätzlich wie Stipendien berechnet, sind aber rückzahlbar.
In wenigen Ausnahmefällen können Schulgelder für ausserkantonale Ausbildungen beantragt werden.