Direkt zum Inhalt springen

Ausbildungsbeiträge

einige Studentinnen und Studenten in den Reihen eines Vorlesungsraumes
(c) zinkevych / Fotolia

Sind für Ihre Ausbildung grundsätzlich Stipendien oder Darlehen des Kantons Thurgau möglich?

Die Antwort finden Sie anhand folgender Fragestellungen:

Ist der Kanton Thurgau für mich zuständig?

Stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Thurgau haben:

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger in einer Erstausbildung, deren Eltern im Kanton Thurgau wohnen
  • Ausländerinnen und Ausländer in einer Erstausbildung, deren Eltern seit fünf Jahren im Kanton Thurgau wohnen
  • Ausländer (nicht-EU), die seit mindestens fünf Jahren im Thurgau wohnen bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit
  • Anerkannte Flüchtlinge, die im Kanton Thurgau wohnen
  • Personen mit einer abgeschlossenen Erstausbildung, die vor einer weiterführenden Ausbildung während zwei Jahren erwerbstätig waren und in dieser Zeit im Kanton Thurgau lebten 

 Bürger und Bürgerinnen aus den alten EU-Staaten sind jenen aus der Schweiz gleichgestellt.

Berechtigt meine gewünschte Ausbildung zu Beiträgen?

Beitragsberechtigt sind in der Regel Vollzeit-Ausbildungen mit einem staatlich oder eidgenössisch anerkannten Abschluss. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Erhalte ich Stipendien und/oder Darlehen?

Die Erstausbildung wird mit Stipendien gefördert. Reichen die zugesprochenen Stipendien nicht aus, sind ergänzend Darlehen möglich. Zur Erstausbildung gehört:

  • die Grundausbildung nach der Volksschule (Brückenangebote, Berufslehre, Kantonsschule, Berufsmaturitätsschule). (Ausnahme: 1. Jahr der 4jährigen gymnasialen Maturitätsschule)
  • die erste Ausbildung an einer Hochschule oder einer Höheren Fachschule (Beachten Sie: ein Bachelor- und der darauf aufbauende Masterstudiengang zählen als eine Ausbildung der Tertiärstufe, obwohl sie separat beantragt werden.)

Zweitausbildungen werden mit Darlehen gefördert. Sie berechtigen mit wenigen Ausnahmen nicht zu Stipendien. Eine Zweitausbildung liegt vor, wenn eine weitere Ausbildung auf derselben Bildungsstufe absolviert wird, zum Beispiel eine zweite Berufslehre oder ein Universitätsstudium nach Abschluss einer Pädagogischen Hochschule.

Es werden hauptsächlich Vollzeitausbildungen mit einer Mindestdauer von einem Jahr unterstützt.

Gesetzesgrundlagen für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen

Folgende Gesetze und Verordnungen bilden die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen im Kanton Thurgau.

Für Stipendien und Darlehen:

Für individuelle Schulgelder (wenn keine interkantonale Vereinbarung greift):