Stipendien
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Stipendien sind Beiträge an die Kosten der Ausbildung. Sie sind im Grundsatz nicht rückzahlungspflichtig. Der Anspruch hängt in erster Linie von der Finanzkraft der Eltern ab.
Stipendiengesetz und -verordnung legen fest, dass der Stipendienanspruch zwingend in Form einer Defizitrechnung ermittelt wird. Dabei werden die anerkannten Ausgaben den vorausgesetzten Einnahmen gegenübergestellt. Sind die Ausgaben grösser als die Einnahmen, entspricht dieses Defizit dem Stipendium:
Die Maximalbeiträge finden Sie unter § 8 StipG.