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Schulgeld


(c) Clemens Schüssler / Fotolia

Der Kanton Thurgau leistet jährlich eine stetig steigende Summe an Beiträgen in zweistelliger Millionenhöhe an ausserkantonale Schulen. Für diese Ausbildungen, die über Interkantonale Abkommen bereits subventioniert sind, werden keine weiteren Schulgelder übernommen.

Planen Sie eine Ausbildung, die im Kanton Thurgau nicht absolviert werden kann, die für Sie aber bedeutend teurer als für Studierende aus den Standortkantonen ist? In diesem Fall erstattet Ihnen der Kanton Thurgau über die Schulgeldverordnung die Mehrkosten zurück, wenn Sie einen Antrag einreichen.

Das Antragsformular für Schulgeldbeiträge kann bei der Stipendienstelle des Kantons Thurgau bezogen werden.

Bitte beachten Sie: Es werden nur Schulgelder rückerstattet. Die Studiengebühren der Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen fallen nicht unter den Bereich Schulgelder und müssen in jedem Fall von den Studierenden selbst bezahlt werden.

Schulgeldverordnung (Rechtsbuch Kanton Thurgau)